Die Bundesnetzagentur hat nun einen Entwurf der kommenden TR TKÜ 6.0-Richtlinie vorgelegt.
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c.-RiskManager - Risikomanagement auf Basis...
Am 07.05.2008 veranstaltet der VATM in Zusammenarbeit mit der DIHK einen Workshop zur Vorratsdatenspeicherung. Im Fokus stehen die aktuellen rechtlichen Entwicklungen sowie Praxis- und...
Mobile World Congress 11 – 14 Februar 2008 Barcelona
Cedros stellt seine Entwicklungen für Telekommunikationsanbieter auf dem diesjährigen Mobile World Congress in Barcelona vor.
Cedros...
17/09 2009
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der HansetNet Telekommunikations GmbH (Tochterunternehmen der Telecom Italia und Inhaber der Marke "Alice") zur Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (TKG §113) abgewiesen. Das geht aus einem Beschluss vom 8. September hervor (Az.: 21 K 1107/09).
Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hatte HanseNet verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu innerhalb von sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen.
HanseNet hatte dagegen Widerspruch eingelegt und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch gegen die BNetzA-Verpflichtung beantragt. Diesem Antrag kam das Gericht nicht nach.
Als Begründung führten die Richter aus, dass Hansenet – wie andere Tele-kommunikationsunternehmen auch – gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei.
Das Bundesverfassungsgericht habe zwar über die Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht entschieden, es habe aber über eine einstweilige Anordnung nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen. Auch hätten die Verfassungsrichter bei Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.
Weiter führt das Kölner Gericht aus, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung höher zu bewerten sei als das private Interesse von Hansenet.
Als führender Anbieter von Komplett-Lösungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, bietet Cedros eine zügige und kompetente Konzeption und Umsetzung einer gesetzeskonformen Lösung. Wir zählen bereits führende Anbieter von Telekommunikationsleistungen zu unseren Kunden und bieten Konzeption, Systemlösung oder Servicebetrieb/SaaS aus einer Hand. Und dies sowohl zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, als auch zu effizienten Bearbeitung von Auskunftsersuchen berechtigter Stellen (Stichwort Plozeianfragen / G10).
Weitere Informationen zu unseren Lösungen im Bereich Vorratsdatenspeicherung finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Cedros-Team
Quelle u.a.:
Heise Newsticker - Meldung vom 17.09.2009
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