Cedros

Aktuelle Meldungen

28. Dezember 2007 - Cedros auf der Lotusphere 2008

Cedros stellt seine Entwicklungen im Januar 2008 auf der Lotusphere in Orlando/Florida einem internationalen Fachpublikum vor.
Unter den vorgestellten Lösungen befinden sich <link...

22. Dezember 2007 - Cedros ist Finalist beim Lotus Award 2008

Cedros wurde für seine Entwicklung der eAkte als Finalist des Lotus Awards 2008 in der Kategorie "Best Philanthropy" ausgezeichnet.
eAkte ist eine innovative Lösung, die Top Sportler...

24. September 2007 - Kostenloser Event "E-Mail Archivierung für die Praxis"

Sehr geehrte Damen und Herren,
E-Mail wird oder ist bereits die Lebensader Ihres Unternehmens. Mittlerweile wird die gesamte Kommunikation elektronisch abgewickelt – beginnend bei Angeboten,...

06. September 2007 - Teilname am 41. GSMA Fraud Forum

Cedros folgt der Einladung der internationalen GSM Association seine erfolgreiche Interconnection Fraud Detection Lösung – c.-ICFD auf dem 41. GSMA Fraud Forum in Berlin (12 – 14...

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17/09 2009

Auch HanseNet muss Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung folgen

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der HansetNet Telekommunikations GmbH (Tochterunternehmen der Telecom Italia und Inhaber der Marke "Alice") zur Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (TKG §113) abgewiesen. Das geht aus einem Beschluss vom 8. September hervor (Az.: 21 K 1107/09).

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hatte HanseNet verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu innerhalb von sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen.
HanseNet hatte dagegen Widerspruch eingelegt und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch gegen die BNetzA-Verpflichtung beantragt. Diesem Antrag kam das Gericht nicht nach.

Als Begründung führten die Richter aus, dass Hansenet – wie andere Tele-kommunikationsunternehmen auch – gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei.

Das Bundesverfassungsgericht habe zwar über die Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht entschieden, es habe aber über eine einstweilige Anordnung nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen. Auch hätten die Verfassungsrichter bei Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.

Weiter führt das Kölner Gericht aus, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung höher zu bewerten sei als das private Interesse von Hansenet.

Als führender Anbieter von Komplett-Lösungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, bietet Cedros eine zügige und kompetente Konzeption und Umsetzung einer gesetzeskonformen Lösung. Wir zählen bereits führende Anbieter von Telekommunikationsleistungen zu unseren Kunden und bieten Konzeption, Systemlösung oder Servicebetrieb/SaaS aus einer Hand. Und dies sowohl zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, als auch zu effizienten Bearbeitung von Auskunftsersuchen berechtigter Stellen (Stichwort Plozeianfragen / G10).

Weitere Informationen zu unseren Lösungen im Bereich Vorratsdatenspeicherung finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Cedros-Team

 

Quelle u.a.:
Heise Newsticker - Meldung vom 17.09.2009 

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