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Aktuelle Meldungen

05. Juli 2007 - o2 Germany beauftragt SIM-Box Detection bei Cedros

Cedros übernimmt für die o2 Germany die Prüfung und Erkennung von Betrugsfällen im Bereich der Vermittlung von Telefongesprächen vom Festnetz ins Mobilfunknetz von o2.
Auf der Basis des...

02. April 2007 - Cedros ist NCP Certified Reseller

Für die Realisierung komplexer Anforderungen im Bereich von RAS-/VPN-Lösungen hat Cedros die Produkte der NCP mit ins Portfolio aufgenommen. Mit der Santander Consumer Bank konnte bereits der erste...

16. März 2007 - Cedros Moderated Chat jetzt verfügbar

Cedros gibt die Verfügbarkeit des Produkts c.-Moderated Chat bekannt, die Anwendung zur Moderation von virtuellen Versammlungen und Konferenzen im Unternehmensumfeld. Effiziente...

14. Juli 2006 - Mittendrin, statt nur dabei - Artikel zum Thema CRM & Business Intelligence in IT-Director 5/2006

Zusammen mit IBM beschreibt Cedros, wie Unternehmen mit dem CRM-System und -Framework ECS (Enterprise Component Series) eine Lösung erhalten,...

09. Mai 2006 - E-Plus erwirbt Lösung zur SIM-Box Detection

Auf Basis der Lösung Cedros ICFD wird die E-Plus Mobilfunk dauerhaft die korrekte Vermittlung von Telefongesprächen über Call-by-Call Anbieter ins E-Plus-Netz überwachen. Setz der...

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17/09 2009

Auch HanseNet muss Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung folgen

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der HansetNet Telekommunikations GmbH (Tochterunternehmen der Telecom Italia und Inhaber der Marke "Alice") zur Ausnahme von der Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung (TKG §113) abgewiesen. Das geht aus einem Beschluss vom 8. September hervor (Az.: 21 K 1107/09).

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hatte HanseNet verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu schaffen und dazu innerhalb von sechs Wochen ein Umsetzungskonzept vorzulegen.
HanseNet hatte dagegen Widerspruch eingelegt und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruch gegen die BNetzA-Verpflichtung beantragt. Diesem Antrag kam das Gericht nicht nach.

Als Begründung führten die Richter aus, dass Hansenet – wie andere Tele-kommunikationsunternehmen auch – gesetzlich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sei.

Das Bundesverfassungsgericht habe zwar über die Verfassungsmäßigkeit dieser Verpflichtung noch nicht entschieden, es habe aber über eine einstweilige Anordnung nur einschränkende Regelungen über die Weitergabe der Daten getroffen. Auch hätten die Verfassungsrichter bei Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Unternehmen nicht die Speicherpflicht als solche ausgesetzt.

Weiter führt das Kölner Gericht aus, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung höher zu bewerten sei als das private Interesse von Hansenet.

Als führender Anbieter von Komplett-Lösungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, bietet Cedros eine zügige und kompetente Konzeption und Umsetzung einer gesetzeskonformen Lösung. Wir zählen bereits führende Anbieter von Telekommunikationsleistungen zu unseren Kunden und bieten Konzeption, Systemlösung oder Servicebetrieb/SaaS aus einer Hand. Und dies sowohl zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, als auch zu effizienten Bearbeitung von Auskunftsersuchen berechtigter Stellen (Stichwort Plozeianfragen / G10).

Weitere Informationen zu unseren Lösungen im Bereich Vorratsdatenspeicherung finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Cedros-Team

 

Quelle u.a.:
Heise Newsticker - Meldung vom 17.09.2009 

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