18. Juni 2009
Die Bundesnetzagentur hat nun einen Entwurf der kommenden TR TKÜ 6.0-Richtlinie vorgelegt.
Damit erfolgt nicht nur die Aufnahme bereits vorhandener Erweiterungen in die TR TKÜ, sondern es werden auch die technischen Maßgaben zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gemäß §113a TKG definiert.
Neben der Einbeziehung des ETSI-Standards zur Ausleitung von Verkehrsdaten fließt auch die Elektronische Schnittstelle für Behörden (ESB) in Form von nationalen Erweiterungen in die Spezifikation ein.
Mit Wirkung zum 01.07.2009 tritt die neue Entschädigungsregelung für TKÜ-Maßnahmen und Bearbeitung von Auskunftsersuchen in Kraft.
Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
Im gemeinsamen Austausch mit Telekommunikationsanbietern und dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD) hat Cedros die wesentlichen Informationen und Änderungen der Gesetzesänderungen zusammengefasst. Gerne teilen wir diese Informationen mit Ihnen.
Wir haben nicht nur die Lösung…
und realisieren neben automatisierten Verfahren und Kanälen zur Übermittlung von Anfragen und Verkehrsdaten (Fax, Mail, ESB etc.) künftig auch die ETSI-konforme Ausleitung. Wir führen beide Abrechnungsvarianten aus und setzen die Übergangsregelung entsprechend um.
Wir haben auch die Erfahrung!
Unsere Lösungen zur Vorratsdatenspeicherung und Bearbeitung von Behördenanfrage wurden in enger Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern entwickelt und erfolgreich eingesetzt.
Weitere Informationen zu unseren Lösungen im Bereich Vorratsdatenspeicherung finden Sie hier.
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